Unsere Honorare richten sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) vom 05. Mai 2004 (BGBl I S. 718), das für unsere Tätigkeitsbereiche folgende Berechnungsarten zulässt:
- Wertgebühren
- Vereinbarte Gebühren
- Pauschalvergütungen
- Zeitvergütungen

Gebühren