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Monatsinfo
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Monatsinfo
Alle Monatsinfos
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Fehlt es an der vorgesehenen ergänzenden Preisvereinbarung, so ist der Umfang der Gegenleistung für diesen Teil nicht bestimmt, so dass nach § 316 BGB die Bestim-mung der zusätzlichen Leistung dem Auftragnehmer zusteht. Er muss sie in prüfbarer Weise dem Auftraggeber gegenüber geltend machen.
05.03.2009
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Gibt es ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bis zur Vereinbarung eines geänderten oder eines neuen Preises, wenn durch nachträgliche Änderungen des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag nach VOB/B vorgesehene Leistung geändert oder die Aus-führung einer im Vertrag nicht vorgesehenen, aber zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlichen Leistung, gefordert wird?
11.02.2009
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Auch das Jahr 2009 bringt dem Steuerpflichtigen wieder zahlreiche Änderungen. Die Wiederkehr der ungekürzten Pendlerpauschale aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sowie die durchaus umstrittene Reform der Erbschaftsteuer sind nur zwei Beispiele dafür. Die wesentlichen Regelungen seien im Folgendem kurz dargestellt:
21.01.2009
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Am 01. Januar 2009 tritt das neue Bauforderungssicherungsgesetz in Kraft, das sich vor allem an
• Generalunternehmer,
• Generalübernehmer,
• Hauptunternehmer und
• Baubetreuer, wenn letztere über die Finanzierungsmittel des Bauherrn verfügen können und
• Bauträger
richtet, die an der Herstellung oder des Umbaus eines Objekts beteiligt sind. Die Zahlungen, auch Abschlagszahlungen des Bauherrn, die die genannten Unternehmen erhalten, sind sogenannte Baugelder, die nur für das konkrete Bauvorhaben verwendet werden dürfen und zur Bezahlung der von ihnen dort beschäftigten Unternehmer (auch Subunternehmer), Frei-berufler und Arbeitnehmer verwendet werden müssen.
05.12.2008
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Wenn in Werkverträgen, die die Errichtung eines Hauses oder eines vergleichbaren Bau-werks auf einem Grundstück zum Gegenstand haben und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers (Bauträgers) enthalten, dem Erwerber auch das Eigentum an dem Grund-stück, insgesamt oder ein Miteigentumsanteil hieran, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen, kann der Erwerber zur Leistung von Abschlagszahlungen unter Beachtung der Makler- und Bauträgerverordnung verpflichtet werden (Verordnung über Abschlagszahlun-gen bei Bauträgerverträgen vom 23.05.2001 – AbschlagsV, von machen auch Bausiche-rungsVO genannt).
01.12.2008
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Ist die VOB/B in Bauverträgen insgesamt, d.h. ohne ins Gewicht fallende Einschränkungen einbezogen, wird die vorgefertigte Vertragsordnung nicht einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB daraufhin unterzogen, ob einzelne Klauseln als zu beanstandende Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sein könnten. Die VOB/B ist damit als privilegiert behandelt und nicht zu beanstanden, auch wenn einzelne Bestimmungen in der Tat gegen das Gesetz verstoßen. Diese gefestigte Rechtsauffassung fußt auf der Einsicht, dass die VOB/B in ihrer jeweils geltenden Fassung einen insgesamt angemessenen Interessenausgleich zwischen den an Bauverträgen Beteiligten, die auch Verbraucher sein können, schafft.
14.08.2008
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Nach § 339 BGB liegt eine Vertragsstrafe vor, wenn ein Schuldner - und das ist im Arbeitsrecht regelmäßig der Arbeitnehmer - verspricht, an den Gläubiger, also den Arbeitgeber, für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Meist finden sich Vertragsstrafen für den Fall, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit schon überhaupt nicht aufnimmt oder den Arbeitsvertrag ohne jeglichen Grund auflöst. Auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote werden mitunter durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe abgesichert.
25.04.2008
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Nach § 577 BGB steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu, wenn an den an ihn vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll und diese an einen Dritten verkauft werden.
31.03.2008
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Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten, die, wenn sie schuldhaft nicht beachtet werden, zu Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss führen können (culpa in contrahendo). Dieses bislang gewohnheitsrechtlich geltende Institut ist nunmehr im Zuge der Schuldrechtsreform in § 311 Abs. 2 BGB aufgenommen worden.
31.03.2008
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Davon, was unter eine Besondere Leistung fällt, soll hier nicht Rede sein. Vielmehr beschränkt sich die Darstellung auf die Frage, welches Honorar der Architekt / Ingenieur berechtigerweise fordern kann, wenn er eine von ihm verlangte Besondere Leistung erbringt.
11.01.2008
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