Die gestaltende und beratende Tätigkeit im Steuerrecht erstreckt sich auf sämtliche Steuerarten, wie beispielsweise Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer, sowie auf das Verfahrensrecht, wie Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung.
Auch das Internationale Steuerrecht wird vom Beratungsangebot umfasst. Die gestaltende Tätigkeit im Steuerrecht erfolgt hierbei stets unter Berücksichtigung der auch zivil, erb- oder gesellschaftsrechtliche sinnvollen Lösungen.
Die einzelnen Tätigkeiten im Steuerrecht untergliedern sich unter anderem wie folgt:
Steuerliche Gestaltungsberatung
- Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl
- Steuerliche Gestaltung bei der Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen
- Erstellung steuerlicher Gestaltungsvorschläge, insbesondere im Zusammenhang mit Umwandlungen und Umstrukturierungen und deren Durchführung
- Erbschaftsteuerplanung
- Nachfolgeplanung für Unternehmer
- Überprüfung von Gestaltungsvorschlägen
- Prüfung steuerlicher Einzelfragen
- Einholung verbindlicher Auskünfte bei den Finanzbehörden
Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Durchführung finanzgerichtlicher Streitigkeiten vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof
- Vollstreckungsverfahren
Steuererhebung
- Steuerdeklaration
- Beratung und Teilnahme bei Betriebsprüfungen (steuerliche Außenprüfung)
- Führen von Rechtsmitteln gegen Ergebnisse der Betriebsprüfung

Arbeitsrecht